Anwendung von IFRS 9 Hedge Accounting

15. Juli 2018by Marc T. PIRA
Er ist in aller Munde: Der IFRS 9 Standard hält in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten viele Unternehmen aus der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche seit Jahren auf Trab.

Er ist in aller Munde: Der IFRS 9 Standard hält in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten viele Unternehmen aus der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche seit Jahren auf Trab. Aber auch die übrigen Unternehmen aus dem sekundären und tertiären Sektor müssen sich Gedanken über die Ermittlung von zukünftigen Verlusten ihrer Finanzinstrumente, wie bspw. Forderungen, machen.

Die Anwendung des IFRS 9 Standards ist seit dem 01.01.2018 verpflichtend. Eine Ausnahme hiervon bilden die Vorschriften der Phase 3 zum Hedge Accounting. Der Standard sieht gemäß IFRS 9.7.2.21 eine Übergangsregelung vor, nach der Unternehmen die Wahl zwischen der fortgeführten Anwendung von IAS 39 oder die vollständige Umstellung auf IFRS 9 haben. Dies könnte sich bald ändern.

Hintergrund der freigestellten Anwendung des IFRS 9 Hedge Accounting ist die Abspaltung eines Teils des ursprünglichen IASB-Projekts der Bilanzierungsvorschriften für Finanzinstrumente. Der „Spin-Off“ des Themas Makro Hedge Accounting führte letztlich dazu, dass die Vorschriften des Portfolio Hedge Accounting gemäß IAS 39 fortlaufend anzuwenden sind. Beim Makro Hedge Accounting (auch dynamische Portfolioabsicherung) wird der relative Portfolioanteil verschiedener Anlagekategorien (…) im Zeitablauf an veränderte Informationslagen angepasst oder die Risikoexposition des Portfolios auf die eingetretenen Vermögensschwankungen ausgerichtet.

Riskmanagement meets Accounting

Der IFRS 9 Standard sieht eine stärkere Verzahnung der Aktivitäten im Risikomanagement mit den Vorschriften des Hedge Accounting vor. So leiten sich die Aktivitäten im Hedge Accounting von der langfristigen Risikomanagementstrategie des Unternehmens ab, die auf der höchsten Management-Ebene beschlossen wird. In dieser Strategie sind die wesentlichen Risiken festgelegt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Gleichwohl findet eine Definition der Risikomanagementzielsetzung zur Steuerung dieser Ziele statt, wie bspw. die Absicherung eines Grundgeschäfts durch die Designation eines bestimmten Sicherungsgeschäftes durchzuführen ist. Die Risikomanagementstrategie kann also mehrere verschiedene Sicherungsbeziehungen betreffen, deren Risikomanagementzielsetzung sich auf die Umsetzung dieser allgemeinen Risikomanagementstrategie beziehen (IFRS 9:B6.5.24).

Sobald eine Entkopplung eines gesamten oder teilweisen Sicherungsgeschäfts von den Risikomanagementzielsetzungen stattfindet, muss eine Beendigung der Bilanzierung stattfinden. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn es sich bei dem Grundgeschäft um eine erwartete Transaktion handelt, die aufgrund eines bestimmten Ereignisses nicht mehr hochwahrscheinlich eintreten wird. Dementsprechend ist eine enge Abstimmung zwischen dem Risikomanagement und dem Accounting unabdingbar, um auf derartige Entwicklungen unmittelbar zu reagieren und eine falsche Bilanzierung zu vermeiden.

Erweiterung der designierbaren Grundgeschäfte und Dokumentationspflichten

Der bisherige Standard IAS 39 sah die nachfolgenden Grundgeschäfte zur Designation vor:

  • Ein bilanzierter Vermögenswert oder eine bilanzierte Verbindlichkeit
  • Eine nicht bilanzierte feste Verpflichtung einer erwarteten Transaktion
  • Eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Diese Liste wurde unverändert in den IFRS 9 Standard übernommen (IFRS 9:6.3.1). Darüber hinaus erlauben die Vorschriften auch die Designation von Gruppen von Grundgeschäften, einzelnen Komponenten von Grundgeschäften, Nettopositionen sowie aggregierten Risikopositionen. Auch ist es mit dem neuen Standard unter bestimmten Voraussetzungen möglich, nicht-finanzielle Grundgeschäfte zu designieren.

Sobald ein Grundgeschäft in den Anwendungsbereich des IFRS 9 Standard fällt und das Sicherungsinstrument alle Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung erfüllt, sind umfangreiche Dokumentationspflichten für die Designation des Derivats von Nöten. Neben den vormals beschriebenen Risikomanagementstrategien und Risikomanagementzielsetzungen muss auch zu Beginn einer jeden Sicherungsbeziehung eine formale Designation und Dokumentation erfolgen. In der Dokumentation müssen die folgenden Bestandteile beschrieben werden (IFRS 9:6.4.1b):

  • Identifizierung des Sicherungsinstruments
  • Identifizierung des gesicherten Grundgeschäfts
  • Art des abgesicherten Risikos
  • Die Art und Weise, in der das Unternehmen beurteilt, ob die Sicherungsbeziehung die Anforderungen an die Wirksamkeit erfüllt

Insbesondere bei kleineren Unternehmen kann die Anwendung des Hedge Accounting gemäß IFRS 9 also zu einem umfangreichen Projekt werden. Sofern noch keine den Anforderungen entsprechende Risikomanagementstrategie vorliegt, muss diese mindestens für die Designation einzelner Grundgeschäfte angefertigt werden. Ebenso ist ein fortlaufendes Monitoring zu implementieren.

Warum die Anwendung des IFRS 9 Hedge Accounting bald verpflichtend sein wird

Mit fortschreitender Zeit entwickelt sich auch das Projekt zum Makro Hedge Accounting beim Standardsetter IASB. Das Discussion Paper dieses Teilprojekts wurde zwar schon in 2014 veröffentlicht und die Diskussion zum Discussion Paper in 2015 beendet. Aber für das erste Semester des Jahres 2019 ist eine Erstellung des Core Models durch den IASB geplant, sodass eine Vervollständigung des Hedge Acccounting-Standards um das Teilprojekt Makro Hedge Accounting in absehbarer Zukunft stattfinden wird. Gleichzeitig rückt eine Verpflichtung zur Anwendung der Anforderungen des Makro Hedge Accountings gemäß IFRS 9 näher.

Marc T. PIRA

Marc ist Gründer und Geschäftsführer der I.R.M. Consult GmbH und dabei mit seiner Spezialisierung auf das Treasury Umfeld selbst als Interim Manager in zahlreichen Projekten aktiv

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