Für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie seit dem 2. November 2020 geschlossen sind, gibt es die außerordentliche Wirtschaftshilfe („November- bzw. Dezemberhilfe“). Dabei wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt, der bis zu 75% des Umsatzes des Vorjahresmonats ausmacht. Dazu gesellt sich die sog. „Überbrückungshilfe III“, die einerseits schon für die seit dem 16. Dezember 2020 bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung steht.